Kennzeichnungspflicht für Hunde

Es ist verboten, Hunde außerhalb geschlossener Räume frei laufen zu lassen oder mit sich zu führen, wenn sie nicht ein Halsband, einen Gurt oder ein sonstiges Hundegeschirr tragen, auf oder an dem Name und Anschrift des Besitzers angegeben sind oder an dem eine Steuermarke befestigt ist. Dies gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstücken, von denen sie nicht entweichen können, und für Jagdhunde bei jagdlicher Verwendung.

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Seit Einführung der Hundeverordnungen besteht in vielen Bundesländern (wie z.B. NRW) eine Chip-Pflicht für Hunde der Kategorien :

- Gefährliche Hunde
- Hunde bestimmter Rassen
- große Hunde (ab 20 kg und/oder ab 40 cm Schulterhöhe).

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Wir empfehlen unbedingt das Chippen eines JEDEN Hundes und einer JEDEN Katze, auch Wohnungskatzen sollten gechippt sein, denn auch sie entlaufen gelegentlich aus Fenstern und Türen. Chippen alleine bringt natürlich nichts - der Hund sollte dann auch registriert werden, z. B. bei