"Ich füttere eine Streunerkatze..."

Wenn wir um Hilfe für Katzen gebeten werden, beginnen die Gespräche am Telefon meist so "Ich füttere seit längerem eine Streunerkatze und nun habe ich mit ihr folgendes Problem...".

Wer Streunerkatzen helfen will, sollte bitte bedenken, dass es vielleicht keine Streuner sind, sondern Freigängerkatzen, die jemanden gehören. So sollte man die Katzen unbedingt auf Tätowierung oder Chip beim Tierarzt prüfen lassen. Gehört die Katzen nämlich jemanden, wird der sich in der Regel nicht freuen, dass seine Katze anderswo gefüttert wird. So kann kein Freigängerhalter feststellen, ob die Katze vielleicht schlechter frisst, weil sie krank ist.

Viele Katzen werden vermisst und Menschen weinen sich die Augen aus dem Kopf, weil ihr Freigänger nicht mehr nach Hause kommt. Mit Chip oder Tätowierung wäre es ein leicht etliche vermisste Katzen in ihr Zuhause zurück zu bringen.

Etliche Menschen haben Mitleid mit Katzen, die bei ihnen um Einlass oder Futter betteln. Bedenkenlos füttern sie die Katzen mit ihren eigenen Katzen oder lassen diese ins Haus. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine fremde Katze auch Krankheiten - und zwar ansteckende Krankheiten - ins Haus bringen kann, die ggf. die eigenen Tiere anstecken können. Einige Erkrankungen der Katzen sind sogar auf Hunde oder Menschen übertragbar. Gerade die gemeinsame Benutzung gemeinsamer Futter- und Trinknäpfe birgt ein großes Risiko der Übertragung.

Erkrankungen wie Pilzinfektionen, Giardien, Würmer, Parasiten wie Flöhe oder Zecken können auch den Menschen gefährlich werden. Gerade wenn Sie Kinder haben, sollten Sie daher alle Risiken gut abwägen und ein Tier, was Sie aus unbekannter Herkunft aufnehmen, unverzüglich zum Tierarzt bringen und untersuchen lassen.

Bitte gehen Sie auch nicht davon aus, dass Ihre Tiere den Neuzugang mit offenen Armen empfangen. Ihr Zuhause ist das "Revier" Ihrer Tiere! Dies wird oftmals erbittert verteidigt und das kann auch blutig von statten gehen. Das Infektionsrisiko bei solchen Kämpfen steigt um ein Vielfaches, denn Einsatz von Krallen oder Zähnen bergen nicht nur ein Verletzungsrisiko, sondern es werden auch Keime in die Wunden gebracht. Vielleicht streikt Ihre Katze oder Ihr Hund ja auch nicht lautstark, sondern leidet ganz leise unter dem Neuzugang. Sie merken es meist dann erst, weil die eigene Katze z. B. plötzlich nicht mehr ins Haus will, im Haus unsauber wird oder ähnliches.

Wer Fundtiere findet, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, diese zu melden. Nicht alle Tiere, die draußen herumlaufen sind herrenlos. Wer ein Fundtier einfach bei sich hält und den Fund nicht meldet, begeht eine Fundunterschlagung, die strafbar sein könnte. Benachrichtigen Sie also bitte den zuständigen Tierschutzverein über Ihren Fund. Man wird Sie dort über die notwendigen Schritte aufklären oder Ihnen dabei helfen. Über Tierregistrierstellen von Tasso oder dem Deutschen Tierschutzbund, Aushänge und Inserate in Zeitungen sowie über Suchseiten im Internet kann man die Eigentümer ggf. ermitteln, wenn das Tier nicht ausgesetzt wurde.

Sind Sie der Überzeugung, Sie haben ein herrenloses Tier aufgenommen, begeben Sie sich damit bitte unverzüglich zum Tierarzt, ohne dem Tier vorher Kontakt zu Ihren Tier gewährt zu haben. Bis zum Tierarztbesuch bewahren Sie das Tier bitte - aber nur kurzfristig - in einer Kunststofftransportbox von ausreichender Größe und Belüftung auf oder packen es notfalls in einen gefliesten Raum, wie etwa das Bad, den Sie hinterher gut desinfizieren können, um einer Krankheitsübertragung vorzubeugen.

Der Tierarzt wird - bei dem Hinweis, dass es sich um ein herrenloses oder gefundenes Tier handelt, kontrollieren, ob das Tier einen Chip oder eine Tätowierung hat und ggf. helfen den Eigentümer ausfindig zu machen. Er wird eine Erstuntersuchung des Tieres vornehmen, was jedoch nicht eine Ansteckungsgefahr ausschließen kann. Dazu wären es Bluttests erforderlich und ggf. eine Quarantänezeit bis alle Ergebnisse vorliegen.

Wer streunende Katzen füttern möchte, geht einige rechtliche Konsequenzen ein. Wer diese nicht beachtet, läuft Gefahr sich strafbar zu machen. So ist das Infektionsschutzgesetz zu beachten (ehemals Bundesseuchenschutzgesetz), aber auch Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und ggf. länderrechtliche Bestimmungen und Verordnungen. Nach diesen sollte man sich VORHER erkundigen, um nicht fahrlässig dagegen zu verstoßen und sich dann über die Folgen zu wundern.

Ein Streuner, der über längere Zeit bei Ihnen versorgt und gefüttert wurde, geht in IHRE VERANTWORTUNG über. Das Tier gehört Ihnen zwar nicht, aber dennoch gehen Sie gesetzlich verpflichtende Verantwortungen ein. Wer ein herrenloses Tier füttert oder bei sich aufnimmt oder ihm vorübergehend Obdach gewährt hat die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Versorgung des Tieres und seine tierärztliche Versorgung. Überlegen Sie daher auch, ob Sie dazu die nötige Zeit und das nötige Geld haben, BEVOR Sie beginnen einen Streuner zu füttern.

Wer das nicht hat, hat die Möglichkeit sich einem Katzenschutzverein als Futterstelle zur Verfügung zu stellen. Diese freuen sich in der Regel über Unterstützung bei der Versorgung freilebender Katzen und klären Sie über die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen auf.

Das Katzenelend ist auf der ganzen Welt groß, ob in Deutschland oder im Ausland. Es gibt viel mehr Katzen als in verantwortungsvolle Hände vermittelt werden können. Daher - und auch, da beim Geschlechtsverkehr und im Geschlechterkampf viele Infektionskrankheiten übertragen werden - sollten ALLE Katzen und Kater schnellstmöglich KASTRIERT werden, um weitere Geburten zu verhindern.

Nehmen Sie also ein solches Tier in Ihre Obhut, sorgen Sie bitte für unverzüglich Kastration des Tieres.

Haben Sie Probleme eine streunende Katze oder einen streunenden Kater einzufangen, so wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Tierheim oder die ortsansässigen Katzenschutzvereine. Diese verfügen in der Regel über Fallen, in denen die Tiere angefüttert und gefangen werden können.

Bitte denken Sie daran, dass Sie bereits mit der ersten Fütterung eine Verantwortung für das Tier übernommen haben. Diese Verantwortung kann man nicht einfach ablegen wie einen alten Hut, wenn man keine Lust mehr hat. Füttern Sie daher Streunerkatzen nur dann, wenn Sie die Verantwortung auch bereit sind langfristig zu tragen und sich um das Tier ordnungsgemäß zu kümmern.

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